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Sonntag, 29. Juli 2012
Strafsteuer für Kinderlose?
cherubias, 18:48h
Ha ,,,, und wieder mal eine neue "Strafabgabe" in der Diskussion, diesmal für Kinderlose.
Hmmm Wem soll man sie aufbürden? Denen, die gewollt keine Kinder haben? Darf man den ungewollt Kinderlosen dann die Gebühr erlassen?
Wie soll das dann geregelt werden?
Oder Oder wird pauschal jeder, der in keiner Geburtsurkunde als Elternteil steht, verdonnert?
Ab welchem Lebensjahr soll das Greifen?
Wenn ich bedenke, das manche angehenden Eltern teilweise ab 13 oder 14 schon könnten, ist die Frage wohl berechtigt.
Wenn man das ab diesem Alter hingegen einbehält, würde das bedeuten, das manche "kleinkinder" schon vor der Berufsausbildung erst mal was gegen die Strafgebühr tun müssen und Kinder in die Welt setzen.
Oder erst ab 25? Kriegen dann die, die vorher Kinder hatten eine Rückerstattung?
Soll es nur für Paare gelten, die über ein bestimmtes einkommen verfügen. Nun... Einkommen (auf dem Papier) zu schmälern ist ja wohl kein Problem.
Ich bekomme dank meiner Kinder ein paar Euro vom Amt dazu. Das bedeutet auch, das ich ständig neue Abrechnungen vorlegen muss. Nüsste ich jetzt auch zahlen?
Wie ist es bei Männern. Nehmen wir an, ein Mann versorgt 15 Jahre ein Kind und bekommt dann heraus, das er doch nicht der Vater ist. muss er dann zurückzahlen?
Weil der wirkliche Vater dann ja auch nachzahlen muss?
In dem Zusammenhang fällt mir folgender Vorfall ein:
EIne Junge meldete auf dem Sozialamt ihre Schwangerschaft an.
Ansage der Beamtin: "Sie wissen ja, das sie sich das nicht leisten können!"
Müssten nun Sozialhilfe bedürftige auf das Kinderkriegen verzichten?
Und wenn ja, Müssen Sie Zahlen?
Ich persönlich hätte mir den Rat zur Abtreibung schriftlich geben lassen.
Und sie dann mit einem verweis auf das Dritte Reich angezeigt. Dort wurden nämlich "finanziell schwächergestellte" zum teil auch als "Unwertes Leben" bezeichnet und dann Zwangskastriert.
Ein verstoß gegen das Grundgesetz der BRD, Stichwort "Menschenwürde" war das auf jeden Fall.
Im Übrigen sind beamte doch Diener des Volkes. Ich glaube nicht, das Graf Koks von Kohlen und Reibach sich soetwas von seiner Dienerschaft hätte sagen lassen.
Ich persönlich schwanke in einem solchen Fall zwischen Lebenslänglich Schweineställe mit der (eigenen) Zahnbürste putzen und der Arbeit im Hafenbecken unterwasser... Ohne Atemgerät.
Ich denke, die einfachste Lösung ist hier Simpel.
Die Steuern sind Hoch genug. Man erhöhe die Freibeträge für Kinder und die Steuern für Kinderlose aus der gruppe der "besserverdienenden" um eine erträgliche Summe.
Somit wäre die sache geritzt,
Ich bin sowiso für mehr Steuergerechtigkeit und ein deulich entmülltes steuersystem.
Allerdings ist das Griechische Steuermodell (Wir verzichten ganz auf STeuern) ja bekanntlich gescheitert.
Schöne grüße auch von den Kindern!
Hmmm Wem soll man sie aufbürden? Denen, die gewollt keine Kinder haben? Darf man den ungewollt Kinderlosen dann die Gebühr erlassen?
Wie soll das dann geregelt werden?
Oder Oder wird pauschal jeder, der in keiner Geburtsurkunde als Elternteil steht, verdonnert?
Ab welchem Lebensjahr soll das Greifen?
Wenn ich bedenke, das manche angehenden Eltern teilweise ab 13 oder 14 schon könnten, ist die Frage wohl berechtigt.
Wenn man das ab diesem Alter hingegen einbehält, würde das bedeuten, das manche "kleinkinder" schon vor der Berufsausbildung erst mal was gegen die Strafgebühr tun müssen und Kinder in die Welt setzen.
Oder erst ab 25? Kriegen dann die, die vorher Kinder hatten eine Rückerstattung?
Soll es nur für Paare gelten, die über ein bestimmtes einkommen verfügen. Nun... Einkommen (auf dem Papier) zu schmälern ist ja wohl kein Problem.
Ich bekomme dank meiner Kinder ein paar Euro vom Amt dazu. Das bedeutet auch, das ich ständig neue Abrechnungen vorlegen muss. Nüsste ich jetzt auch zahlen?
Wie ist es bei Männern. Nehmen wir an, ein Mann versorgt 15 Jahre ein Kind und bekommt dann heraus, das er doch nicht der Vater ist. muss er dann zurückzahlen?
Weil der wirkliche Vater dann ja auch nachzahlen muss?
In dem Zusammenhang fällt mir folgender Vorfall ein:
EIne Junge meldete auf dem Sozialamt ihre Schwangerschaft an.
Ansage der Beamtin: "Sie wissen ja, das sie sich das nicht leisten können!"
Müssten nun Sozialhilfe bedürftige auf das Kinderkriegen verzichten?
Und wenn ja, Müssen Sie Zahlen?
Ich persönlich hätte mir den Rat zur Abtreibung schriftlich geben lassen.
Und sie dann mit einem verweis auf das Dritte Reich angezeigt. Dort wurden nämlich "finanziell schwächergestellte" zum teil auch als "Unwertes Leben" bezeichnet und dann Zwangskastriert.
Ein verstoß gegen das Grundgesetz der BRD, Stichwort "Menschenwürde" war das auf jeden Fall.
Im Übrigen sind beamte doch Diener des Volkes. Ich glaube nicht, das Graf Koks von Kohlen und Reibach sich soetwas von seiner Dienerschaft hätte sagen lassen.
Ich persönlich schwanke in einem solchen Fall zwischen Lebenslänglich Schweineställe mit der (eigenen) Zahnbürste putzen und der Arbeit im Hafenbecken unterwasser... Ohne Atemgerät.
Ich denke, die einfachste Lösung ist hier Simpel.
Die Steuern sind Hoch genug. Man erhöhe die Freibeträge für Kinder und die Steuern für Kinderlose aus der gruppe der "besserverdienenden" um eine erträgliche Summe.
Somit wäre die sache geritzt,
Ich bin sowiso für mehr Steuergerechtigkeit und ein deulich entmülltes steuersystem.
Allerdings ist das Griechische Steuermodell (Wir verzichten ganz auf STeuern) ja bekanntlich gescheitert.
Schöne grüße auch von den Kindern!
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